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Stornobedingungen (allgemein) für Veranstaltungen Storno

 Ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung haben wir einen Platz für Sie gebucht.
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie verhindert sind, an dem/der gebuchten Kurs, Workshop oder Veranstaltung teilzunehmen.

 In jedem Fall ist eine schriftliche Stornierung vorzunehmen.

 Auch ein verspätetes Einzahlen der vereinbarten Gebühr (Kurs, Workshop, Eintritt, Platzreservierung oder Veranstaltung) ersetzt in keinem Fall eine schriftliche Stornierung.

 Bei gesonderten Storno Vereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform und die, in den Bedingungen angebotene Form der Stornierung in Verbindung mit der jeweiligen Veranstaltung.


Allgemeine Storno Bedingungen

 Bis 8 Tage vor Begin einer regulären Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an 
Ab einem Rücktritt von der Teilnahme ab 7 Tage vor einer regulären Veranstaltung fällt die Hälfte der vereinbarten Gebühr an.

 Am Veranstaltungstag fällt für eine Absage der Teilnahme an einer regulären Veranstaltung die gesamte Gebühr an.

 Kann ein/e Ersatzteilnehmer/in vom absagenden Teilnehmer/in gestellt werden entfällt die Stornogebühr, sobald diese/r Teilnehmer/in die Gebühr für die Veranstaltung bezahlt hat. 

 Wenn sich absagende/r und einspringende/r Teilnehmer/in einig sind, kann der Platz auch nur umbesetzt werden und die finanzielle Regelung übernehmen die beiden Privatpersonen untereinander.

 Ein Ersatztermin für einen Austausch bei Stornierung kann nicht garantiert werden.


Spezielle Stornobedingungen

 Reguläre Veranstaltung ist eine ausgeschriebene Veranstaltung, an der das Veranstaltungsrisiko bei uns liegt. 

 Nicht reguläre Veranstaltungen sind Veranstaltungen auf fremden Wunsch und Sonderzusammenstellung. 

 Bei diesen Veranstaltungen fallen als Storno immer die gesamten entstandenen Kosten bis zum Stornotermin an.

 Für spezielle Veranstaltungen mit außergewöhnlichem organisatorischem Aufwand oder auf Wunsch zusammengestellte Veranstaltungen gelten gesonderte Stornobedingungen, die schriftlich gesondert vereinbart werden.


Veranstalterstorno

 Wenn auswärtige Veranstalter nur die Infrastruktur anmieten , so fällt bei Absage durch diesen Veranstalter aus welchem Grund auch immer die vereinbarte Miete ab Buchung zu 25 %, bis zu 3 Tage vor Veranstaltung, zu 50 %, bei 1 Tag vor Veranstaltung die gesamte Veranstaltungssumme an.

 Wird eine Auswärtige Veranstaltung abgesagt, so darf jede geeignete Person diese Veranstaltung vom Thema und / oder vom Inhalt her übernehmen, in diesem Fall fällt bis 1 Tag vor Veranstaltung keine Stornogebühr an, bei Absage 1 Tag vor Veranstaltung wird bei einem Ersatzveranstalter eine Stornogebühr von 10 % für den Mehraufwand berechnet.


Unterbelegte Veranstaltungen 

 Sind für eine Veranstaltung wenige oder zu wenige Teilnehmer/innen gemeldet, kann die Veranstaltung dem verminderten Aufwand entsprechend gekürzt werden, dies ist mit den Teilnehmer/innen zu Beginn zu besprechen.

 Sind die Mehrheit gegen eine Kürzung, kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden, in diesem Fall entfällt jedoch die Verpflichtung des Veranstalters einen Ersatztermin zu stellen.


Änderungen

 Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen in Ausnahmefällen zu ändern oder den Ausführenden neu zu besetzen.


Storno bei höherer Gewalt

 Werden Absagen durch Unfall, Krankheit oder Unwetter unverzüglich mitgeteilt, so entfällt die Stornogebühr. Ist in diesem Fall ein Ersatztermin gewünscht wird dieser zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt.

 

 

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